Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das verkünden Justizministerim, Innenministerium und Bundesregierung. Damit geht das Gesetz in den Bundestag.
Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.
Behörden dürfen ohne Richtervorbehalt auf die Vorratsdaten zugreifen. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen auch Privatpersonen in Zivilverfahren auf die Vorratsdaten zugreifen.
Auf Anordnung müssen auch Internet-Dienste wie E‑Mail-Anbieter und Messenger Verkehrsdaten drei Monate lang speichern und herausgeben.
Das ist bereits das dritte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sowohl das erste Gesetz von 2007 als auch das zweite Gesetz von 2015 wurden von höchsten Gerichten gekippt.
Die verfassungswidrigen Vorgänger-Gesetze wurden mit Terrorismus begründet. Die Bundesregierung begründet das neue Gesetz mit Fake-Shops und digitaler Gewalt.
Mehr Behörden, mehr Fälle
Im Dezember hatte SPD-Justizministerin Stefanie Hubig einen ersten Gesetzentwurf vorgestellt. In den Verhandlungen mit Innen- und Digitalministerium wurden noch ein paar Dinge verändert.
Ursprünglich sollten nur Strafverfolgungs- und Polizeibehörden die Vorratsdaten abfragen. Jetzt dürfen auch „andere berechtigte Stellen“ die Daten nutzen, darunter Geheimdienste wie Verfassungsschutz, Finanzbehörden und Zoll.
Die Behörden sollen Verkehrsdaten nicht mehr nur abfragen dürfen, wenn eine Ermittlung „auf andere Weise aussichtslos wäre“, sondern breits, wenn sie sonst „wesentlich erschwert wäre“.
Der neue Entwurf stellt klar, dass lokale WLANs nicht unter die Speicherpflicht fallen, neben Hotels auch Freifunk. Daten sollen nicht länger als drei Monate gespeichert werden, auch wenn eine Internet-Verbindung länger besteht. Das war im ersten Entwurf noch vorgesehen.
Berufsgeheimnisträger sollen nicht geschützt werden, das hatten unter anderem Medien-Vereinigungen vergeblich gefordert.
Hunderttausende Abfragen
Grundrechtseingriffe müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Andere Länder wie die USA haben keine Vorratsdatenspeicherung, dort ist sie nicht notwendig. Deutschland hatte schon mal eine Vorratsdatenspeicherung. Damals hat das Max-Planck-Institut für Strafrecht wissenschaftlich untersucht: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.
Im Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung abzuschätzen, wie oft die Polizei Vorratsdaten abfragen wird. Sie kommen auf 143.000 pro Jahr – 86.000 Abfragen durch das Bundeskriminalamt und 57.000 Abfragen durch die Länder.
Diese Schätzung widerspricht den Daten der Telekom. Ganz ohne Vorratsdatenspeicherung hat die Telekom in einem Jahr fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Tausende Anbieter betroffen
Die Speicherpflicht betrifft „unterschiedslos alle Anbieter von Internetzugangsdiensten“, in Deutschland etwa 700. Verbände rechnen mit Kosten von ein bis zwei Millionen Euro für große und 80.000 Euro für kleine Internet-Anbieter.
Die Abfrage von Verkehrsdaten betrifft „alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten“, also auch Anbieter für E‑Mail und Messenger. Die Bundesnetzagentur rechnet mit „rund 3.000 Verpflichteten“. Nicht alle Anbieter sind auch kommerzielle Unternehmen, es gibt auch ehrenamtliche und gemeinnützige Anbieter.
Die Bundesregierung schafft also mehr Regulierung und Belastungen für Internet-Dienste, gegen deren Willen.
„Rechtswidrig, fehlgeleitet, gefährlich“
Vor 20 Jahren haben zehntausende Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Auch heute ist der Widerstand breit.
Der Deutsche Anwaltverein kritisierte bereits den Entwurf mit deutlichen Worten: Die Regierung „setzt sich über die europarechtlichen Maßgaben hinweg“ und steht „nicht mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang“. Eine „wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke“ fehlt, deshalb ist „die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.
Die Digitale Gesellschaft kritisiert:
Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung. Tatsächlich wären in erheblichem Ausmaß unbescholtene Bürger*innen betroffen.
Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie kritisiert:
In einer Zeit, in der neue Technologien immer stärker in die Privatsphäre eindringen und zugleich autoritäre Kräfte an Macht und Einfluss gewinnen, stellt sich noch die Frage: Was passiert, wenn Regierungen ihre Polizeibehörden dazu anweisen oder ermuntern, ihre Zugriffsmöglichkeiten auf IP-Adressen und Portnummern zu nutzen, um gegen politische Gegner vorzugehen?
Anwaltverein: „Rechtmäßigkeit fraglich“
Update: Der Deutsche Anwaltverein kritisiert:
Auch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose IP-Adressenspeicherung betrifft die Rechte von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger – während Kriminelle genügend Möglichkeiten kennen, ihre Identität zu verschleiern.
Die Speicherdauer von drei Monaten geht deutlich über das erforderliche Maß hinaus. Für die Verwertung ist weder eine richterliche Kontrolle noch eine Beschränkung auf eine Mindestschwere der aufzuklärenden Straftat vorgesehen. Damit ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht fraglich.
Linke: „Massenüberwachung durch die Hintertür“
Update: Die Linke im Bundestag kritisiert:
Dieser Entwurf wird erneut vor den Gerichten krachend scheitern. Ich fordere die Bundesregierung auf, diese Täuschung zu beenden und den Entwurf zurückzuziehen. Als Linke lehnen wir jegliche Vorratsdatenspeicherung ab.
Internetwirtschaft: „Beschluss hochproblematisch“
Update: Der Verband der Internetwirtschaft eco kritisiert:
Auch nach dem Kabinettsbeschluss gilt: Der Entwurf verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung. Drei Monate IP-Adressspeicherung bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Datenspeicherung auf Verdacht.
Grüne: „Zentrales Bürgerrechtsthema“
Update: Die Grünen im Bundestag kritisieren:
Auch die jüngste Vorlage der Bundesregierung mit einer dreimonatigen Speicherfrist begegnet weiterhin erheblichen juristischen Bedenken, bspw. mit Blick auf die Frage, ob die dezidierten Vorgaben höchster Gerichte (die u.a. die Speicherdauer auf das absolute Minimum beschränken) eingehalten werden. Die Gefahr, dass auch diese Regelung nicht lange Bestand haben wird, ist daher sehr real.

Schreibe eine Ergänzung!